Fördergebiete für private Maßnahmen
Im IKEK sind die Fördegebiete, in denen bauliche Maßnahmen von Privaten gefördert werden können, abgegrenzt. In diesen Fördergebieten soll durch die Dorfentwicklung das baulich-kulturelle Erbe, das sich insbesondere in der privaten Bausubstanz widerspiegelt, erhalten und zeitgemäß entwickelt werden. Dabei ist zunächst auf die Bebauung bis 1950 abzustellen. Neben der orts- und landschaftsbildgerechten Sanierung von Wohngebäuden soll die Innenentwicklung durch Um- und Wiedernutzung leerstehender Gebäude sowie die Schließung von Baulücken gefördert werden. Durch Revitalisierung von Brachen und / oder gewerblichen Konversionsflächen kann eine situationsangepasste städtebauliche Innenentwicklung in Gang gesetzt werden ohne Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen.
Eine einzigartige regionale Eigenheit sind die über die Gemarkung der Stadt verstreuten Weiler. Den teilweise sehr kleinteiligen Siedlungsbereichen wurde bei der Abgrenzung der Fördergebiete besondere Aufmerksamkeit gezollt. Sind diese bereits aufgrund ihrer Abgeschiedenheit benachteiligt, soll ihnen zumindest bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern zur fachgerechten Sanierung nichts im Wege stehen. Bei der Abgrenzung wurde daher nicht nach dem Motto „je kleinteiliger, desto weniger“ vorgegangen, sondern im Sinne der Erhaltung der Einzigartigkeit der Siedlungsstruktur agiert. Jedoch wurden bloße landwirtschaftliche Standorte und Kleinstsiedlungsbereiche, welche im Sinne der Siedlungsentwicklung, Baukultur oder Versorgungsstruktur keine besondere Bedeutung für die Stadt haben, nicht als Fördergebiete abgegrenzt.
- das Fördergebiet darf maximal die jeweiligen Siedlungsflächen bis 1950 mit ihrer historisch wertvollen Bausubstanz umfassen, kann aber auch kleiner ausfallen
- Konzentration auf ortstypisch, gering überformte Siedlungsbereiche
- die Abgrenzung geschieht unter strategischen Gesichtspunkten (Lage, Struktur, Funktion und Bedeutung, Lenkung der Fördermittel)
- Freiflächen für eine mögliche Innenentwicklung bzw. Neubauten im bzw. am historischen Ortskern können integriert werden
- Kulturdenkmale können auch außerhalb des abgegrenzten Fördergebiets gefördert werden